Fränkischer Obstler

Fränkischer Obstbrand

Anfangs hatten nur die Apotheker das Recht des Brennens

1351 brachte der fränkische Apotheker Hieronymus Burkhard das Geheimnis des Weinbrandbrennens aus dem Feldzug in Italien von 1326 mit in seine Heimat. Für die folgenden 200 Jahre blieb das Recht des Brennens den Apothekern vorbehalten. Erst im 17. Jahrhundert entwickelte sich aufgrund des großen Obstvorkommens eine feste Tradition in der Herstellung von Obstbränden.

So existiert auch heute noch eine Vielzahl von bäuerlichen Kleinbrennereien, die jährlich maximal 300 Liter Obstbrand herstellen dürfen ("Abfindungsbrennereien"). Aus diesen Kleinbrennereien entwickelten sich auch einige größere sogenannte "Verschlussbrennereien", die keiner Mengenbeschränkung unterliegen.

Der Fränkische Obstler ist eine Spirituose mit einem reinen, fruchttypischen Aroma. Die Maische für den Obstler wird ausschließlich aus fränkischen Äpfeln und Birnen gewonnen. Die Früchte werden zerstampft und einige Wochen lang zusammen mit Reinzuchthefe der Gärung überlassen. Bei Steinobst werden die Kerne teilweise entfernt. Unter Abtrennung des Vor- und Nachlaufs wird die vergorene Maische zunächst zum Rohbrand destilliert. Dieser wird nochmals destilliert. Der so entstandene Feinbrand wird mit Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt. Es folgt eine Lagerung, die je nach Qualität bis zu drei Jahre dauert. Der Alkoholgehalt des Obstlers liegt bei 38 Prozent.

Fränkischer Obstler ist eine nach Verordnung (EG) Nr. 110/2008 und (EU) 2019/787 geschützte Spirituose.

Seit dem 15. Dezember 1989, d.h. seit Geltung der ersten europäischen Spirituosen-Verordnung (EWG) Nr. 1576/89, ist die Bezeichnung „Fränkischer Obstler“ eine in der Europäischen Union geschützte geografische Angabe. Die am 20. Februar 2008 in Kraft getretene zweite Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 bestätigte diesen Schutz als geografische Angabe.

Fränkischer Klein- und Obstbrenner-Verband e.V.

Am Kreuz 1
97332 Volkach-Obervolkach
09381 7152135

www.obstbrenner.de