Nürnberger Lebkuchen

 

Nürnberger Lebzelten

 

 

Lebkuchen dürfen rund oder eckig sein

Die Nürnberger Lebkuchen sind ein Weihnachtsgebäck. Ihre Form ist rund oder rechteckig mit einem Durchmesser von acht bis zehn Zentimetern und einer Höhe von einem bis eineinhalb Zentimetern. Die Teigfarbe ist braun. Weiße Lebkuchen werden nur in rechteckiger Form hergestellt.

Der Geschmack ist süß, mit würzigem Aroma und leichtem Nussgeschmack. Lebkuchen haben einen feinen, weichen und saftigen Teig.

Nürnberger Lebkuchen haben einen hohen Anteil Zucker, Eier und Ölsamenfrüchte. Der Mehlanteil ist gering. Elisenlebkuchen sind Lebkuchen der Spitzenklasse. Diese dürfen nur zehn Prozent Mehl enthalten.

Der Name "Lebkuchen" ist nicht eindeutig zu klären, kommt aber wahrscheinlich vom lateinischen „libum“ („Fladen“). Auch eine Verwandtschaft zum Wort Laib 'Brot' ist möglich (Quelle: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache). Ferner ist eine Verbindung zum altdeutschen Wort „lebbe“ („sehr süß“) herzustellen.

Ursprünglich wurde der Lebkuchen als mit Heilkräutersäften vermischter Honigfladen in den Apotheken der Klöster hergestellt, da Honig als Nebenprodukt der kirchlichen Kerzenherstellung anfiel. Im 13./14. Jahrhundert begann die gewerbsmäßige Lebkuchenherstellung, 1643 bildete sich dann in Nürnberg (Bayerischer Genussort) die Zunft der Lebzelter.

Honig, eine wichtige Zutat bei der Lebkuchenerzeugung, war im Mittelalter die einzige Süßigkeit, die in größeren Mengen vorhanden war.

Der Honig war auch entscheidend für den Ruf der Stadt Nürnberg als Lebkuchenbäcker, da der Nürnberger Reichswald mit seinem Heidekraut - auch "des Heiligen Römischen Reiches Bienengarten" genannt - genügend Honig lieferte. Durch ihren Handel mit Venedig standen den Nürnbergern außerdem die notwendigen Gewürze zur Verfügung. Mit den Nürnberger Lebkuchen wurde auch ein Aberglaube verbunden. Zum Beispiel streichelten die Bäuerinnen mit ihren Händen, die vom Lebkuchenteig verschmiert waren, ihre Obstbäume, damit sie im folgenden Jahr reichlich tragen sollten. Man sagte auch, dass, wenn der Bäuerin der Lebkuchenteig misslang, sie damit rechnen musste, im nächsten Jahr zu sterben.

Nürnberger Lebkuchen sind seit Juli 1996 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordung (EU) 1151/2012 bei der EU eingetragen (siehe Durchführungsverordnung (EU) Nr. 510/2006). Damit ist diese Bezeichnung in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur von Erzeugern genutzt werden, die die Vorgaben des Einzigen Dokuments einhalten. 

Nürnberger Lebkuchen ist außerdem durch das nationale RAL-Herkunftsgewährzeichen geschützt. Das bedeutet, dass Nürnberger Lebkuchen ausschließlich aus Bayern kommen darf.