Nummer 32 für Bayern!
Das beliebte Hartbonbon mit dem süßen Malzgeschmack ist nun als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragen.
Damit wurde es als 32. herkunftsgeschützte bayerische Spezialität in das europäische Register aufgenommen. Über ein Drittel der 91 geschützten deutschen Spezialitäten stammen aus Bayern.
Lange Tradition
Die bayerischen Hersteller verfügen über eine lange Tradition und Know-how beim "Bayrisch Blockmalz": Historische Belege reichen bis ins Jahr 1899 zurück. Grundlage für die Spezialität liefert die lange bayerische Mälzertradition, die natürlich in enger Verbindung mit Bayerischem Bier und traditionellem bayerischen Braugersteanbau steht.
Was bedeutet das fortan?
Die Registrierung des Bayrischen Blockmalzes als "geographisch geschützte Angabe" (g.g.A.) nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 schützt vor jedem Missbrauch des Namens oder der Nachahmung, sodass die Verbraucher beim Bayrisch Blockmalz auf die bayerische Herkunft sowie die Einhaltung des besonderen Herstellungsverfahren vertrauen können.
Mehr Informationen
im "Steckbrief": https://www.spezialitaetenland-bayern.de/spezialitaeten/bayrisch-blockmalz/
