Nummer 53 für Bayern!

"Bayerischer Bärwurz" – traditionelle Spirituose von der EU geschützt.

Der Bayerische Bärwurz ist nun eine geschützte Spirituose mit geografischer Angabe (g.A).

Weiterer Erfolg für das Spezialitätenland Bayern. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, sind mit der Eintragung des Bayerischen Bärwurz in das Register des europäischen Herkunftsschutzes jetzt insgesamt 53 bayerische Spezialitäten EU-weit geschützt.

„[...] der Bayerische Bärwurz ist ein Aushängeschild des Bayerischen Waldes, den Einheimische, aber auch die vielen Freunde des Bayerwalds weit über unsere bayerischen Grenzen schätzen. Der europaweite Schutz durch die Europäische Kommission ist eine Anerkennung unserer bayerischen Originale und unterstreicht ihre wirtschaftliche, aber auch kulturelle Bedeutung“, sagte die Ministerin.

Mit den 53 geschützten Produkten liegt Bayern bundesweit unangefochten an der Spitze.

Die traditionell in einer rotbraunen Steingutflasche ausgeschenkte Spezialität gehört in jedes bayerische Wirtshaus und ist auch als Requisit in bayerischen Theaterstücken nicht wegzudenken.

Auch bei Touristen ist sie seit jeher ein beliebtes Mitbringsel von Genussreisen durch den Bayerwald.

(Quelle: Pressemitteilung StMELF "Bayerischer Bärwurz EU-weit geschützt Jetzt tragen 53 bayerische Spezialitäten den Herkunftsschutz", 02.08.2021)

Mehr Informationen

im "Steckbrief": https://www.spezialitaetenland-bayern.de/spezialitaeten/bayerischer-baerwurz/

 

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