Bayerischer Hüttentee

Hüttntee

Bayerischer Hüttentee hat seinen traditionellen Ursprung – wie der Name unschwer erraten lässt – auf bayerischen Berghütten. In den Gebirgsregionen entwickelte er sich zum beliebten Heißgetränk der Wintermonate. Seine Zutaten, insbesondere Schwarztee und Rum, tragen gerade bei längeren Aufenthalten im Freien bei kalten Temperaturen zum schmackhaften Aufwärmen bei. Im Ausschank ist es durchaus üblich "Hüttentee" mit anderen regionalen Spezialitäten wie z.B. mit einem Obstbrand zu mischen. Auch als kalter trinkfertiger Likör wird er genossen.

Der Alkoholgehalt der trinkfertigen Spirituose beträgt mindestens 22,5 Volumenprozent. Bei den vor Ort als Heißgetränk zubereiteten Getränken darf der Mindestalkoholgehalt unterschritten werden. Der Mindestzuckergehalt beträgt 100 Gramm pro Liter Fertigware (sog. Invertzucker).

In den Ski- und Wanderhütten der Gebirgsregionen der Alpen und des Bayerischen Waldes wird er aus Hüttentee-Konzentrat unter Zufügung von heißem Wasser oder Tee und ggf. weiteren Zutaten zubereitet.

Bayerischer Hüttentee ist von einer klaren rötlich bis bräunlichen Farbe und einem fruchtig, nussigen Geruch sowie Geschmack geprägt und trägt eine deutliche Karamell- und Rumnote. Neben Ethylalkohol aus landwirtschaftlichem Ursprung werden Tee oder Teeextrakt, Rum, Zucker und ggf. weitere geschmacksgebende Zutaten wie z. B. Obstdestillate (Obstgeiste oder Obstbrände), Arrak oder Obst-/ Fruchtsäfte sowie Schalen von Zitrusfrüchten, Gewürze oder weitere natürliche Aromen zugegeben.

Es entwickelte sich seit Ende des 19. Jahrhunderts mit dem "Hüttentee" (seinerzeit in Deutschland noch "Jägertee" genannt) ein typisches wärmendes Getränk für die Wintermonate. Menschen, die sich bei Kälte im Freien aufhalten, u. a. Wald- und Bergarbeiter, Jäger oder Skifahrer wussten frühzeitig die Vorzüge der Spezialität zu schätzen. Seit der Zunahme des Wintersporttourismus in den 1960er Jahren erlebte dieses Getränk einen regelrechten Aufschwung.

In Bayern war "Jägertee" (auch "Jagatee" bzw. "Jagertee" genannt) bis zum Beitritt Österreichs zur EU zum 1. Januar 1995 ein Gattungsbegriff. Im Zuge der Reform der ersten europäischen Spirituosenverordnung (EWG) Nr. 1576/89 in den Jahren 2006 und 2007 einigten sich Österreich, Deutschland und die Europäische Kommission darauf, dass "Jägertee", "Jagatee" und "Jagertee" als geografische Angaben ausschließlich für Hersteller in Österreich geschützt sind.

Für Hersteller in Deutschland wurde die Bezeichnung "Hüttentee" als etablierte geografische Angabe reserviert: Die Bezeichnung bringt zum Ausdruck, dass schwarzer Tee eine wesentliche Zutat dieses traditionellen Likörs ist.

Hüttentee ist eine nach Verordnung (EU) 2019/787 für deutsche Hersteller geschützte Spirituose.

Seit 20. Mai 2008, d.h. mit der Geltung der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008, ist die Bezeichnung „Hüttentee“ EU-weit als etablierte geografische Angabe geschützt.