Fränkisches Zwetschgenwasser

Fränkischer Zwetschgenbrand

Brand aus aromatischen Zwetschgen

Das Zwetschgenwasser ist ein Obstbrand aus vergorenen Zwetschgen. Hierfür eignen sich besonders gut die aromatischen, süßen Hauszwetschgen, die in Franken vielerorts noch auf Streuobstwiesen angebaut werden. Zum Einmaischen werden die Zwetschgen zum Teil zerkleinert und entkernt. Zusammen mit Reinzuchthefe werden die Früchte einige Wochen in luftdicht abgeschlossenen Behältern der Gärung überlassen. Beim Brennen wird der Kessel mit Obstmaische gefüllt und mit Feuer (Kohle/Holz) erhitzt. Für original Fränkische Schnäpse sind prinzipiell zwei Brände notwendig. Der erste Brand, der Rauhbrand, wird von der Obstmaische erzeugt, der zweite Durchlauf, der Feinbrand, wird aus dem gewonnenen Alkohol des Rauhbrandes gewonnen. Mit Wasser wird der Brand verdünnt und hat schließlich einen Alkoholgehalt von 40 Prozent.

1351 brachte der fränkische Apotheker Hieronymus Burkhard das Geheimnis des Weinbrandbrennens von einem Feldzug aus Italien mit in seine Heimat. Seitdem stellt man in Deutschland Branntwein her. Allerdings war dieses Recht zunächst den Apothekern vorbehalten, die den "gebrannt weyn" als Arznei nutzten. Aber auch in so manchen dunklen Kellern wurde Branntwein destilliert.

Im Allgemeinen wurde er vom Volk als Trank der Hölle oder eine Erfindung des Teufels bezeichnet, galt als Ursache jedes Lasters und war der beste Freund von Vagabunden, Tagedieben und zweifelhaften Gesellen.


Im 16. Jahrhundert vollzog sich der Wandel vom Heilmittel zum alltäglichen Getränk. Aufgrund des großen Obstvorkommens entwickelte sich eine feste Tradition in der Herstellung von Obstbränden. So existieren auch heute noch eine Vielzahl von bäuerlichen Kleinbrennereien und größere Veschlussbrennereien.

Fränkisches Zwetschgenwasser ist eine nach Verordnung (EU) 2019/787 geschützte Spirituose.

Seit dem 15. Dezember 1989, d.h. seit Geltung der ersten europäischen Spirituosen-Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 ist die Bezeichnung „Fränkisches Zwetschgenwasser“ eine in der Europäischen Union geschützte geografische Angabe. Die am 20. Februar 2008 in Kraft getretene zweite Spirituosen- Verordnung (EG) Nr. 110/2008 bestätigte diesen Schutz als geografische Angabe.

Fränkischer Klein- und Obstbrenner-Verband e.V.

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