Hopfen aus der Hallertau

Hallertauer Hopfen, Holledauer Hopfen

Ohne Hopfen kein Bier

Heute wird nahezu ein Drittel der weltweiten Hopfenproduktion in der Hallertau erzeugt. Rund 70 Prozent des Hopfens aus der Hallertau wird in über 100 Länder der Welt exportiert. Hopfen dient fast ausschließlich der Bierherstellung: Über 99 Prozent werden von der Brauwirtschaft nachgefragt. Pro Hektoliter Bier werden 150 bis 400 Gramm Hopfen verarbeitet. Ohne ihn wäre der ebenso charakteristische wie erfrischende Bitterton des Bieres undenkbar. Zwar wird Hopfen wegen seiner beruhigenden Wirkung auch in der Pharmazie verwendet, der Anteil an der deutschen Gesamtproduktion ist mit 0,5 Prozent jedoch sehr gering. 

Die Kultur des Hopfens ist in der Hallertau seit rund 1200 Jahren nachweisbar und eng verbunden mit der Entwicklung des Bierbrauens in Bayern. Schon im Jahr 736 soll Hopfen in Geisenfeld, einem der heutigen Hallertauer Siegelbezirke, kultiviert worden sein. Auch in Gründl bei Nandlstadt existierte bereits 860 ein sogenanntes "humularium" (Hopfengarten).

Fördernde Kraft des Hopfenbaus waren insbesondere die in der Region liegenden Klosterbrauereien (z. B. Kloster Biburg bei Abensberg), die zweckmäßigerweise den Anbau und die Kultur der Hopfenpflanze in eigenen Hopfengärten erforderten.


Bereits früh drang der Qualitätsbegriff "Hallertau", ausgehend von Wolnzach durch Siegelverleihung von staatlicher Seite, in die Welt. Die Siegel wurden zur Qualitätskennzeichnung und zur Verhinderung betrügerischer (Händler-) Manipulationen eingeführt. Am 27. Oktober 1834 erließ der "Magistrat des Königlichen Marktes Wolnzach" eine Bekanntmachung, in der festgestellt wurde, dass der Wolnzacher Hopfen zu den vorzüglichsten Hopfenqualitäten zählte. Die Güte des Hopfens, hieß es, sei dies durch die unparteiischen Urteile von Sachverständigen belegt worden. Mit dem Hopfenherkunftsgesetz aus dem Jahr 1929 und der darauf folgenden bayerischen "Verordnung zum Vollzug des Reichsgesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens" wurden 1930 die Anbaugebiete Bayerns sowie deren Siegelbezirke bestimmt. Dies verhinderte den Missbrauch der Herkunftsbezeichnung "Hallertauer Hopfen". Vor der Gesetzgebung mischten Händler Hallertauer Hopfen oftmals mit qualitativ schlechteren Hopfen-Partien aus anderen Regionen, was sie aber nicht davon abhielt, diese Mischung ausschließlich unter der Bezeichnung Hallertauer Hopfen weiterzuverkaufen. 1996 wurde das Hopfenherkunftsgesetz durch das Hopfengesetz abgelöst. Im Jahr 2010 wurde der Begriff "Hopfen aus der Hallertau" dann auch EU-weit unter Schutz gestellt. 

Hopfen gehört zur Familie der Hanfgewächse (Cannabinaceae) und zur Ordnung der Nesselgewächse (Urticeae). Er ist eine zweihäusige Pflanze, d. h. weibliche und männliche Blüten befinden sich nicht auf derselben Pflanze. Nur die weiblichen Pflanzen bilden so genannte Hopfenzapfen (Lupuli strobulus) aus, die gewöhnlich auch als Hopfendolde oder Trolle bezeichnet werden. Im Gegensatz zum botanisch verwandten Hanf oder zur Brennnessel benötigt der Hopfen eine Stütze, um sich daran kletternd emporwinden zu können. Auf diese Eigenschaft spielt auch sein lateinischer Name "Humulus lupulus" an:

Wie ein kleiner Wolf umschlingt der Hopfen seine Stütze.


Im Gegensatz zum Wildhopfen, der sich an Sträuchern oder jungen Bäumen dem Himmel entgegenstreckt, werden für den Kulturhopfen Drahtgerüstanlagen verwendet. Der Hopfen ist eine perennierende Pflanze. Das bedeutet, dass alle oberirdischen Teile jährlich abgeschnitten werden oder absterben, während der Wurzelstock bis zu 20 Jahre erhalten bleibt. Aus diesem Wurzelstock entwickelt sich im Frühjahr die Hopfenrebe. Die Hopfenreben sind durch Knoten, die ihnen zusätzlichen Halt verleihen, bei voller Ausbildung in einem Abstand von etwa einem halben Meter untergliedert. Während der Wachstumszeit können diese Reben unter günstigen Bedingungen täglich bis zu 35 Zentimeter wachsen. Ende März bis April erfolgt das "Ausputzen" (Schneiden) des Hopfens, wobei nicht gewünschte, überflüssige Knospen und Triebe des Wurzelstocks entfernt werden. Das Ausputzen muss mehrmals wiederholt werden. Nach dem Schneiden wachsen erneut Triebe nach. Sie müssen - bis auf wenige gewünschte - entfernt werden. Von diesen werden zwei, manchmal auch drei im Uhrzeigersinn an den so genannten Aufleitdraht gewickelt. Während der Wachstumsperiode muss die Rebe wiederholt nachgeleitet werden. Daher stammt auch der Spruch: "Der Hopfen will jeden Tag seinen Herrn sehen." Ende Juni, Anfang Juli hat der Hopfen seine Gerüsthöhe erreicht. Er beginnt zu blühen. Die Blütezeit von drei bis vier Wochen geht über die Zeit der Ausdoldung bis hin zur Reife und dann zur Ernte.


Die Dolde selbst ist der eigentliche Träger der brauwertvollen Stoffe des Hopfens.


Beim Hopfenanbau ist auch die Sortenwahl sehr wichtig. Hierbei wird nach den so genannten Aroma- und Bittersorten unterschieden. Während bei den Aromasorten der "Hallertauer Mittelfrühe" und der "Hallertauer Tradition" den Namen des größten Hopfenanbaugebietes der Welt tragen, ist es bei den Bittersorten der „Hallertauer Magnum". Die genannten Sorten werden mit Schwerpunkt in der Hallertau angebaut, sind aber darüber hinaus auch in anderen Anbaugebieten sehr beliebt.

Siehe Kurzfilm unter der Bayern-Karte (externen Inhalt laden) oder direkt im YouTube-Kanal Land.Schafft.Bayern des Landwirtschaftsministeriums: https://youtu.be/CQ8aA6pcl0w

Hopfen aus der Hallertau ist seit Mai 2010 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordung (EU) 1151/2012 bei der EU eingetragen (siehe Durchführungsverordnung (EU) Nr. 390/2010). Damit ist diese Bezeichnung in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur von Erzeugern genutzt werden, die die Vorgaben des Einzigen Dokuments einhalten. 

Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V.
Kellerstr. 1
85283 Wolnzach
Telefon 08442/957200
www.deutscher-hopfen.de


Hopfenring Hallertau e.V.

Kellerstr. 1
85283 Wolnzach
Telefon 08442/957-300
www.hopfenring.de


Hopfenpflanzerverband Hallertau e.V.

Kellerstr. 1
85283 Wolnzach
Telefon 08442/957200
www.hallertauerhopfen.de