Obazda

 

Obazter, Gerupfter

 

 

Bayerischer Obazda ist eine Käsezubereitung mit Camembert und/oder Brie. Wahlweise kann zusätzlich Romadur, Limburger oder Frischkäse hinzugefügt werden. Der Anteil an Käse im Endprodukt muss mindestens 50 Prozent betragen. Weitere Zutaten sind Butter, Paprikapulver/Paprikaextrakt und Salz.  Durch die Zugabe von Rahm oder Milch wird der Obazda abgefettet, wodurch er leichter bekömmlich wird. Ein weiterer Vorteil der Rahmzugabe ist, dass der Obazda hierdurch auch streichfähiger wird. Auch eine geringe Zugabe von Bier zur Geschmacksverfeinerung ist zur Herstellung des Obazda erlaubt. Wichtig ist, dass Paprikapulver oder Paprikaextrakt im Obazda enthalten sein muss, dieser dient der Geschmacksabrundung. Obazda gehört in jeden Biergarten. Man isst ihn aufs Brot gestrichen oder mit einer Brezn

Die über 150-jährige Geschichte des Bayerischen Obazda ist eng verbunden mit der Geschichte der bayerischen Biergärten. In die Zeit der Entstehung der Biergärten fiel auch die erstmalige Herstellung von Camembert und Brie in Bayern. Um stark gereiften Camembert bzw. Brie noch verzehren zu können, wurde von der bayerischen Gastronomie der Obazda erfunden. Hierbei machte man sich die Erkenntnis zu Nutze, dass beide Weichkäse mit zunehmendem Alter würziger schmecken. Dieser Reifungsprozess wurde durch die mangelnden Kühlmöglichkeiten – insbesondere während der heißen Sommermonate – beschleunigt. Durch die Vermischung von Weichkäsen mit den anderen Zutaten ergab sich dann die schmackhafte Käsezubereitung Obazda.

Als typische Käsezubereitung fand Obazda schnell Ausbreitung in den Biergärten Bayerns, in welche die Brotzeit von den Besuchern auch selbst mitgebracht werden darf.


Über die bayerischen Grenzen hinaus dürfte den Obazda jedoch Katharina Eisenreich, einstige Wirtin des Bräustüberls in Weihenstephan (Wirtin von 1920 bis 1958), dem Sitz der ältesten Brauerei der Welt, bekannt gemacht haben, wenn sie ihren Frühschoppen- und Brotzeit-Gästen zum Schafkopfen und Tarocken eine Portion auf den Tisch stellte.

Obazda ist seit Juni 2015 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordung (EU) 1151/2012 bei der EU eingetragen (siehe Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1002). Damit ist diese Bezeichnung in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur von Erzeugern genutzt werden, die die Vorgaben des Einzigen Dokuments einhalten.