Regensburger Landwein

Weinliebhaber haben die Wahl: weiß, rot oder rosé

Im Gebiet des Regensburger Landweins werden Weißweine, Rotweine, Blanc de noirs, Rotlinge sowie Roséweine erzeugt. Die Weine aus dem Landweingebiet Regensburg sind in der Regel durchgegorene Weine mit kleinen regionalen Unterschieden. In der Tendenz wachsen im Jura eher gehaltvolle Weine mit moderater Säure, während das Gebiet des Urgesteins feingliedrige, mineralisch geprägte Weine mit guter Säurestruktur hervor bringt. Die Weißweine zeichnen sich durch deutliche Fruchtausprägung aus. Die Rotweine weisen eine feinfruchtige Aromatik mit samtiger Struktur auf.

Aus teilweise gegorenem Traubenmost kann auch "Regensburger Federweißer" erzeugt werden.


Da sich der Traubenmost noch in der Gärung befindet, ist das Produkt in Geruch und Geschmack von Gäraromen bestimmt. Bei aromatischen Sorten sind jedoch rebsortentypische Nuancen erkennbar. "Regensburger Federweißer" ist hell eingetrübt.

Das Landweingebiet Regensburg umfasst die Südhänge des Bayerischen Waldes entlang der Donau zwischen Naab und Großer Laaber. Das Gebiet ist hinsichtlich der geologischen Verhältnisse zweigeteilt.

Bei der Tegernheimer Schlucht (östlich von Regensburg) treffen Jura und Urgestein aufeinander. Ein Drittel der Rebflächen liegt westlich der Tegernheimer Schlucht (zum Großteil in der Stadt Regensburg, Ortsteil Winzer) im Gebiet des Oberpfälzer Jura. Auf sehr durchlässigem Kalkgestein finden sich hier eher schwere Böden (Rendzinen) mit guter Kalkversorgung, die meist nährstoffreich und gut wasserhaltend sind. Östlich der Tegernheimer Schlucht (zwei Drittel des Gebietes, Weinbaugemeinden Tegernheim, Bach a.d. Donau (Bayerischer Genussort), Kruckenberg und Stadt Wörth a.d. Donau) sind dagegen grobkörnige, grusige Bodenbildungen aus Urgestein (Granit- und Gneisverwitterung) vorherrschend, meist Braunerden mit geringer natürlicher Kalk- und Nährstoffversorgung sowie niedriger Wasserkapazität.

Die Rebflächen liegen nahezu ausschließlich an den Hängen des Jura bzw. des Vorderen Bayerischen Waldes zur Donau hin. Die Hangneigung beträgt bis zu 60 Prozent.

Typisch für Regensburg ist die rasche Frühjahrserwärmung. Bedingt durch die Höhenlage (Regensburg: 339 Meter über NN) liegt die Jahresdurchschnittstemperatur bei 8 Grad, und die zahlreichen Föhntage sorgen dafür, dass die Zahl der Sonnenscheinstunden mit durchschnittlich 1.646 pro Jahr recht hoch ist.

Nach der Traubenernte werden die Trauben in einer Mühle vorsichtig gequetscht. Diese Maische wird dann gepresst, um den Most zu gewinnen. Der Rohmost wird anschließend gefiltert und geklärt (die Trübstoffe setzen sich ab), um ihn von Samen, Schalen und anderen Bruchstücken zu befreien. Normalerweise kann man diesen Most jetzt einfach sich selbst überlassen: Hefen, die auf den Traubenschalen sitzen und bei der Mostherstellung nicht abgetrennt wurden, übernehmen die alkoholische Gärung. Zu Beginn der Gärung sind noch die verschiedensten Hefen im Most enthalten.

Mit Zunahme des Alkoholgehaltes während des Gärprozesses sterben fast alle Hefen ab, nur die Weinhefe, die für die alkoholische Gärung verantwortlich ist, überlebt.


Die Weinhefe (Saccharomyces cerevisiae) ist eine alkoholtolerante Hefe, die in der Lage ist, den Zucker im Most in Alkohol umzuwandeln. Die natürliche Gärung ist sehr vielen Unsicherheitsfaktoren unterworfen. Niemand kann vorhersagen, welche Hefestämme auf den Trauben sitzen und ob sich nicht doch unerwünschte Wildhefen oder andere Organismen anstelle der Weinhefen durchsetzen. Deshalb werden heute in Deutschland 60 Prozent aller Moste mit Reinzuchthefen geimpft, um zu garantieren, dass eine gute, kontrollierte Gärung stattfindet. Neben der Hefe spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle beim Gärprozess. Der zeitliche Ablauf wird im Wesentlichen durch die Temperatur bestimmt. Bei niedrigen Temperaturen verläuft die Gärung langsam und erzeugt einen hochwertigen Wein, bei Temperaturen über 30 Grad werden die Hefezellen geschädigt. Bei einem Alkoholgehalt von 17,5 Prozent bricht die Gärung von alleine ab.

Regensburger Landwein ist seit Dezember 1983 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordnungen für Weinbauerzeugnisse, (EG) Nr. 479/2008 und (EG) Nr. 607/2009, bei der EU eingetragen.