Reuther Bier

Biertradition seit über 500 Jahren

Die Schloßbrauerei Reuth besteht urkundlich seit 1742. Bier wird in Reuth jedoch schon seit über 500 Jahren gebraut - wenn auch anfangs nur für den Eigenbedarf. Ursprünglich stellte man nur eine Sorte Bier her, das bekannte "Reuther Lager". Heute gibt es Reuther Bier als Lagerbier, Schloß-Pils, Weißbier, Zoigl und Spezial. Der Alkoholgehalt variiert je nach Sorte zwischen 4,8 und 5,6 Prozent.

Bayern besitzt die größte Brauereidichte der Welt - ca. 620 Brauereien gibt es hier. Die Qualität und das Ansehen von Bayerischem Bier sind vor allem auf die jahrhundertelange Brautradition zurückzuführen. In Bayern ist auch der älteste Nachweis des Bierbrauens in Deutschland zu finden: 1935 grub man in der Nähe von Kulmbach in Oberfranken Bieramphoren aus der frühen Hallstattzeit (800 v. Chr.) aus. Die älteste in Bayern noch bestehende Brauerei ist die Klosterbrauerei Weihenstephan. Offiziell wurde in Weihenstephan im Jahr 1040 n. Chr. mit dem Brauen begonnen. In diesem Jahr gelang es Abt Arnold, der Stadt Freising das Brau- und Schankrecht abzunehmen. Tatsächlich wurde die Braukunst in Weihenstephan aber schon 725 n. Chr. begründet, als der heilige Korbinian ein Benediktinerkloster auf dem Nährberg gründete.

Herzog Wilhelm IV. von Bayern erließ im Jahre 1516 das bekannte Bayerische Reinheitsgebot. Dieses gibt bis heute vor, dass für Bayerisches Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Aus dem geschroteten Malz und Wasser wird die Bierwürze hergestellt. Diese wird anschließend unter Zugabe von Hopfen gekocht, wobei der Braumeister durch die Kochdauer und Temperatur je nach Rezeptur die Stammwürze, d.h. die spätere Stärke des Bieres, festlegt. Anschließend wird die Bierwürze abgekühlt und in Gärbottiche abgefüllt. Durch die Zugabe von Hefe erfolgt die Vergärung des Malzzuckers zu Alkohol und Kohlendioxid. Anschließend reift das Jungbier eine bestimmte Zeit in Lagertanks, ehe es filtriert bzw. unfiltriert in Gefäße abgefüllt wird.

Reuther Bier ist seit März 1998 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordnung (EG) 1151/2012 bei der EU eingetragen. Damit ist diese Bezeichnung in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur von Erzeugern genutzt werden, die die Vorgaben des Einzigen Dokuments einhalten. 

Bayerischer Brauerbund e.V.
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