Kulmbacher Bier

Ältester Nachweis des Bierbrauens stammt aus Kulmbach

Das Bier wurde den Kulmbachern sozusagen schon in die Wiege gelegt, denn Reste von Bierbrot in einer 3.000 Jahre alten Amphore aus einem hallstattzeitlichen Hügelgräberfeld gelten als der älteste Bierfund auf deutschem Boden. Schon 1349 gab es die ersten konkreten Hinweise auf eine Kulmbacher Braustätte. Wie in allen deutschen Städten war das Bierbrauen im Mittelalter auch in Kulmbach (Bayerischer Genussort) kein Gewerbe oder Handwerk, sondern ein Recht, das bei verschiedenen Bürgern bzw. auf bestimmten Anwesen lag.

Gemeinsam nutzten die brauberechtigten Bürger das städtische Brauhaus: Das ging reihum, jeder kam einmal dran und konnte dann sein Bier gegen gutes Geld an die Mitbürger ausschenken.


An diesem System änderte sich über die Zeit hinweg wenig, doch dürfen wir davon ausgehen, dass das Brauen in Kulmbach einen höheren Stellenwert hatte als in vergleichbaren Orten. Immerhin steht 1801 die "starke Bierbrauerey" an erster Stelle der Einkünfte. Damals gab es auch schon mehrere Malzhäuser, rund um die Stadt wurde beste Gerste angebaut, das Wasser war mild und weich, dazu kam die lange Erfahrung. Die Voraussetzungen für die Herstellung eines hochwertigen Bieres stimmten ganz einfach. Im regen Handelsverkehr zwischen Franken, Thüringen und Sachsen, haben die Kulmbacher Fuhrleute schon immer eine Rolle gespielt. Als Wegzehrung nahmen sie gewöhnlich ein paar Fässchen Bier mit und ließen in der Fremde, voller Stolz auf die heimatliche Braukunst, wohl auch einmal den Krug herumgehen.

Bayern besitzt die größte Brauereidichte der Welt - ca. 620 Brauereien gibt es hier. Die Qualität und das Ansehen von Bayerischem Bier sind vor allem auf die jahrhundertelange Brautradition zurückzuführen. Die älteste in Bayern noch bestehende Brauerei ist die Klosterbrauerei Weihenstephan. Offiziell wurde in Weihenstephan im Jahr 1040 n. Chr. mit dem Brauen begonnen. In diesem Jahr gelang es Abt Arnold, der Stadt Freising das Brau- und Schankrecht abzunehmen. Tatsächlich wurde die Braukunst in Weihenstephan aber schon 725 n. Chr. begründet, als der heilige Korbinian ein Benediktinerkloster auf dem Nährberg gründete.

Herzog Wilhelm IV. von Bayern erließ im Jahre 1516 das bekannte Bayerische Reinheitsgebot. Dieses gibt bis heute vor, dass für Bayerisches Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Aus dem geschroteten Malz und Wasser wird die Bierwürze hergestellt. Diese wird anschließend unter Zugabe von Hopfen gekocht, wobei der Braumeister durch die Kochdauer und Temperatur je nach Rezeptur die Stammwürze, d.h. die spätere Stärke des Bieres, festlegt. Anschließend wird die Bierwürze abgekühlt und in Gärbottiche abgefüllt. Durch die Zugabe von Hefe erfolgt die Vergärung des Malzzuckers zu Alkohol und Kohlendioxid. Anschließend reift das Jungbier eine bestimmte Zeit in Lagertanks, ehe es filtriert bzw. unfiltriert in Gefäße abgefüllt wird.

Kulmbacher Bier ist seit Juli 1998 als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordnung (EG) 1151/2012 bei der EU eingetragen. Damit ist diese Bezeichnung in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur von Erzeugern genutzt werden, die die Vorgaben des Einzigen Dokuments einhalten. 

Kulmbacher Bier ist außerdem durch das nationale RAL-Herkunftsgewährzeichen geschützt. Das bedeutet, dass Kulmbacher Bier ausschließlich aus Bayern kommen darf.

Bayerischer Brauerbund e.V.
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